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Wie Vorauszahlungen für Selbstständige funktionieren

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuervorauszahlungen richtig berechnen und pünktlich zahlen. Wir erklären die wichtigsten Fristen und Regeln.

7 Min Lesezeit Anfänger Februar 2026
Person sitzt am Schreibtisch und arbeitet an Steuerberechnungen mit Dokumenten und Taschenrechner

Was sind Vorauszahlungen?

Vorauszahlungen sind Zahlungen, die Sie als Selbstständiger oder Freiberufler während des Steuerjahres an das Finanzamt leisten. Sie zahlen nicht erst nach Ablauf des Jahres, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben – sondern Sie leisten regelmäßige Zahlungen im Laufe des Jahres. Das ist die grundlegende Idee: Das Finanzamt will nicht warten, bis Sie am Ende des Jahres eine große Summe zahlen.

Die meisten Selbstständigen zahlen vier Mal pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie Ihre geschätzte Jahressteuerlast durch vier teilen und dann vierteljährlich zahlen. So verteilt sich die finanzielle Belastung gleichmäßiger über das ganze Jahr.

Die vier Zahlungstermine im Jahr

So funktioniert die Aufteilung in Vorauszahlungen

01

1. Zahlung: März

Die erste Vorauszahlung ist am 10. März fällig. Sie zahlen ein Viertel Ihrer geschätzten Jahressteuerlast. Wenn Sie zum Beispiel mit 4.000 Euro Einkommensteuer rechnen, zahlen Sie 1.000 Euro.

02

2. Zahlung: Juni

Die zweite Rate ist am 10. Juni fällig. Sie zahlen wieder das gleiche Viertel wie im März – es sei denn, das Finanzamt hat eine neue Schätzung vorgenommen.

03

3. Zahlung: September

Im September (Fälligkeitstag: 10. September) kommt die dritte Vorauszahlung. Erneut zahlen Sie ein Viertel. Zu diesem Zeitpunkt können Sie oft schon sehen, ob Ihre Schätzung stimmt.

04

4. Zahlung: Dezember

Die letzte Rate des Jahres ist am 10. Dezember fällig. Mit dieser Zahlung ist das Vorauszahlungsjahr komplett. Im Folgejahr erfolgt dann die Abrechnung mit Ihrer Steuererklärung.

Wie wird die Vorauszahlung berechnet?

Das Finanzamt schätzt Ihre voraussichtliche Steuerlast auf Basis Ihrer letzten Steuererklärung. Wenn Sie zum Beispiel im Vorjahr 50.000 Euro Gewinn gemacht haben, wird das Finanzamt auf dieser Grundlage Ihre Einkommensteuer berechnen.

Wichtig: Das Finanzamt teilt Ihnen die Vorauszahlungsbeträge in einem Bescheid mit. Sie müssen nicht selbst berechnen – Sie erhalten einen offiziellen Brief mit den genauen Beträgen.

Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation deutlich verändert hat – beispielsweise weil Sie viel weniger Umsatz machen als im Vorjahr – können Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen, um die Vorauszahlungen zu reduzieren. Das ist möglich, aber Sie müssen es aktiv beantragen.

Taschenrechner und Stiftnotizen auf Geschäftsdokumenten, die Steuerberechnungen zeigen
Checkliste mit Haken für erfüllte Anforderungen bei Steuervorauszahlungen

Wer muss Vorauszahlungen leisten?

Nicht jeder Selbstständige muss Vorauszahlungen zahlen. Das Finanzamt fordert Vorauszahlungen normalerweise ein, wenn Sie im Vorjahr eine Steuerlast von mehr als 400 Euro hatten. Das ist die gesetzliche Grenze.

Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Berater werden genauso behandelt wie Gewerbetreibende. Auch sie müssen Vorauszahlungen leisten, wenn die Steuerlast über 400 Euro liegt.

Typische Fälle, in denen Vorauszahlungen anfallen:

  • Einkommen aus Einzelunternehmen oder Partnerschaft
  • Freiberufliche Tätigkeit mit regelmäßigen Einkünften
  • Vermietung und Verpachtung mit erheblichen Einkünften
  • Kapitalerträge über einem bestimmten Freibetrag

Praktische Tipps für die Vorauszahlung

So klappt’s mit der rechtzeitigen Zahlung

Kalender markieren

Markieren Sie die vier Fälligkeitstermine (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember) in Ihrem Kalender. So verpassen Sie keinen Termin und können rechtzeitig die Zahlung vornehmen.

Reserven bilden

Bilden Sie monatlich Rücklagen für die Vorauszahlungen. Wenn Sie 1.000 Euro pro Quartal zahlen, reservieren Sie etwa 330 Euro pro Monat. So ist das Geld immer vorhanden.

Dauerauftrag einrichten

Richten Sie einen Dauerauftrag in Ihrer Bank ein. So läuft die Zahlung automatisch ab und Sie müssen sich nicht jedes Mal aktiv kümmern.

Mit Steuerberater klären

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Ihre konkrete Situation. Er oder sie kann Ihnen sagen, ob Sie Vorauszahlungen brauchen und wie hoch diese sein sollten.

Vorauszahlungen anpassen

Es ist möglich, dass Ihre geschätzten Vorauszahlungen nicht mehr passen. Das kommt vor – besonders wenn sich Ihr Einkommen deutlich ändert. Das Finanzamt kann von Amts wegen eine Neufestsetzung vornehmen, oder Sie beantragen diese selbst.

Wenn Ihr Geschäft beispielsweise in diesem Jahr schlechter läuft als im Vorjahr, können Sie einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Das Finanzamt wird dann prüfen und möglicherweise Ihre Vorauszahlungen reduzieren. Das ist wichtig, denn sonst zahlen Sie am Ende des Jahres unnötig viel.

Ein wichtiger Punkt: Wenn Sie Vorauszahlungen nicht zahlen, fallen Strafzinsen an. Das Finanzamt verlangt dann zusätzlich 0,5 Prozent pro Monat Verzugszinsen. Das summiert sich schnell.

Frau berät sich mit Finanzberater über Steueranpassungen und schaut auf Unterlagen

Zusammenfassung: Das Wichtigste im Überblick

Die vier Termine

10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember – merken Sie sich diese Daten. Sie sind die wichtigsten für Ihre Vorauszahlungen.

Berechnung durch das Finanzamt

Sie erhalten einen Bescheid vom Finanzamt mit den genauen Beträgen. Sie müssen nicht selbst rechnen – das macht das Finanzamt für Sie.

Rechtzeitig zahlen

Pünktlichkeit ist wichtig. Verspätete Zahlungen führen zu Verzugszinsen. Ein Dauerauftrag hilft, das zu vermeiden.

Anpassungen möglich

Wenn sich Ihre Situation ändert, können Sie Vorauszahlungen anpassen lassen. Das ist völlig normal und erwünscht.

Vorauszahlungen sind nicht kompliziert, wenn Sie die Termine kennen und sich daran halten. Mit guter Planung und möglicherweise Unterstützung durch einen Steuerberater klappt’s problemlos.

Hinweis zur Informationen

Die Informationen auf dieser Seite dienen zu Bildungszwecken und bieten einen Überblick über das Thema Steuervorauszahlungen. Dies ist keine Steuerberatung. Die Steuergesetze sind komplex und können sich ändern. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu konsultieren. Dieser kann Ihnen auf Basis Ihrer persönlichen Umstände genaue Empfehlungen geben.