Wie Vorauszahlungen für Selbstständige funktionieren
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuervorauszahlungen richtig berechnen und pünktlich zahlen. Wir erklären die wichtigsten Fristen und Regeln.
Was sind Vorauszahlungen?
Vorauszahlungen sind Zahlungen, die Sie als Selbstständiger oder Freiberufler während des Steuerjahres an das Finanzamt leisten. Sie zahlen nicht erst nach Ablauf des Jahres, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben – sondern Sie leisten regelmäßige Zahlungen im Laufe des Jahres. Das ist die grundlegende Idee: Das Finanzamt will nicht warten, bis Sie am Ende des Jahres eine große Summe zahlen.
Die meisten Selbstständigen zahlen vier Mal pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie Ihre geschätzte Jahressteuerlast durch vier teilen und dann vierteljährlich zahlen. So verteilt sich die finanzielle Belastung gleichmäßiger über das ganze Jahr.
Die vier Zahlungstermine im Jahr
So funktioniert die Aufteilung in Vorauszahlungen
1. Zahlung: März
Die erste Vorauszahlung ist am 10. März fällig. Sie zahlen ein Viertel Ihrer geschätzten Jahressteuerlast. Wenn Sie zum Beispiel mit 4.000 Euro Einkommensteuer rechnen, zahlen Sie 1.000 Euro.
2. Zahlung: Juni
Die zweite Rate ist am 10. Juni fällig. Sie zahlen wieder das gleiche Viertel wie im März – es sei denn, das Finanzamt hat eine neue Schätzung vorgenommen.
3. Zahlung: September
Im September (Fälligkeitstag: 10. September) kommt die dritte Vorauszahlung. Erneut zahlen Sie ein Viertel. Zu diesem Zeitpunkt können Sie oft schon sehen, ob Ihre Schätzung stimmt.
4. Zahlung: Dezember
Die letzte Rate des Jahres ist am 10. Dezember fällig. Mit dieser Zahlung ist das Vorauszahlungsjahr komplett. Im Folgejahr erfolgt dann die Abrechnung mit Ihrer Steuererklärung.
Wie wird die Vorauszahlung berechnet?
Das Finanzamt schätzt Ihre voraussichtliche Steuerlast auf Basis Ihrer letzten Steuererklärung. Wenn Sie zum Beispiel im Vorjahr 50.000 Euro Gewinn gemacht haben, wird das Finanzamt auf dieser Grundlage Ihre Einkommensteuer berechnen.
Wichtig: Das Finanzamt teilt Ihnen die Vorauszahlungsbeträge in einem Bescheid mit. Sie müssen nicht selbst berechnen – Sie erhalten einen offiziellen Brief mit den genauen Beträgen.
Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation deutlich verändert hat – beispielsweise weil Sie viel weniger Umsatz machen als im Vorjahr – können Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen, um die Vorauszahlungen zu reduzieren. Das ist möglich, aber Sie müssen es aktiv beantragen.
Wer muss Vorauszahlungen leisten?
Nicht jeder Selbstständige muss Vorauszahlungen zahlen. Das Finanzamt fordert Vorauszahlungen normalerweise ein, wenn Sie im Vorjahr eine Steuerlast von mehr als 400 Euro hatten. Das ist die gesetzliche Grenze.
Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Berater werden genauso behandelt wie Gewerbetreibende. Auch sie müssen Vorauszahlungen leisten, wenn die Steuerlast über 400 Euro liegt.
Typische Fälle, in denen Vorauszahlungen anfallen:
- Einkommen aus Einzelunternehmen oder Partnerschaft
- Freiberufliche Tätigkeit mit regelmäßigen Einkünften
- Vermietung und Verpachtung mit erheblichen Einkünften
- Kapitalerträge über einem bestimmten Freibetrag
Praktische Tipps für die Vorauszahlung
So klappt’s mit der rechtzeitigen Zahlung
Kalender markieren
Markieren Sie die vier Fälligkeitstermine (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember) in Ihrem Kalender. So verpassen Sie keinen Termin und können rechtzeitig die Zahlung vornehmen.
Reserven bilden
Bilden Sie monatlich Rücklagen für die Vorauszahlungen. Wenn Sie 1.000 Euro pro Quartal zahlen, reservieren Sie etwa 330 Euro pro Monat. So ist das Geld immer vorhanden.
Dauerauftrag einrichten
Richten Sie einen Dauerauftrag in Ihrer Bank ein. So läuft die Zahlung automatisch ab und Sie müssen sich nicht jedes Mal aktiv kümmern.
Mit Steuerberater klären
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Ihre konkrete Situation. Er oder sie kann Ihnen sagen, ob Sie Vorauszahlungen brauchen und wie hoch diese sein sollten.
Vorauszahlungen anpassen
Es ist möglich, dass Ihre geschätzten Vorauszahlungen nicht mehr passen. Das kommt vor – besonders wenn sich Ihr Einkommen deutlich ändert. Das Finanzamt kann von Amts wegen eine Neufestsetzung vornehmen, oder Sie beantragen diese selbst.
Wenn Ihr Geschäft beispielsweise in diesem Jahr schlechter läuft als im Vorjahr, können Sie einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Das Finanzamt wird dann prüfen und möglicherweise Ihre Vorauszahlungen reduzieren. Das ist wichtig, denn sonst zahlen Sie am Ende des Jahres unnötig viel.
Ein wichtiger Punkt: Wenn Sie Vorauszahlungen nicht zahlen, fallen Strafzinsen an. Das Finanzamt verlangt dann zusätzlich 0,5 Prozent pro Monat Verzugszinsen. Das summiert sich schnell.
Zusammenfassung: Das Wichtigste im Überblick
Die vier Termine
10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember – merken Sie sich diese Daten. Sie sind die wichtigsten für Ihre Vorauszahlungen.
Berechnung durch das Finanzamt
Sie erhalten einen Bescheid vom Finanzamt mit den genauen Beträgen. Sie müssen nicht selbst rechnen – das macht das Finanzamt für Sie.
Rechtzeitig zahlen
Pünktlichkeit ist wichtig. Verspätete Zahlungen führen zu Verzugszinsen. Ein Dauerauftrag hilft, das zu vermeiden.
Anpassungen möglich
Wenn sich Ihre Situation ändert, können Sie Vorauszahlungen anpassen lassen. Das ist völlig normal und erwünscht.
Vorauszahlungen sind nicht kompliziert, wenn Sie die Termine kennen und sich daran halten. Mit guter Planung und möglicherweise Unterstützung durch einen Steuerberater klappt’s problemlos.
Hinweis zur Informationen
Die Informationen auf dieser Seite dienen zu Bildungszwecken und bieten einen Überblick über das Thema Steuervorauszahlungen. Dies ist keine Steuerberatung. Die Steuergesetze sind komplex und können sich ändern. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu konsultieren. Dieser kann Ihnen auf Basis Ihrer persönlichen Umstände genaue Empfehlungen geben.