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Steuerliche Planung für Angestellte und Freiberufler

Verstehen Sie die Unterschiede zwischen beiden Gruppen. Wer zahlt Vorauszahlungen, wer nutzt die Gehaltsabzüge — und was bedeutet das konkret für Ihre Steuererklärung.

10 Min Lesezeit Mittelstufe Februar 2026
Steuerformulare und Checkliste auf dem Schreibtisch mit Stift und Notizen zur Steuerplanung

Zwei Wege, zwei Systeme

Die Art, wie Sie Steuern zahlen, hängt davon ab, wie Sie arbeiten. Angestellte und Freiberufler folgen grundlegend verschiedenen Regeln. Das ist nicht kompliziert — es ist einfach anders. Ein Angestellter sieht jeden Monat weniger Gehalt auf dem Konto, weil der Arbeitgeber die Steuern direkt abzieht. Ein Freiberufler bekommt die volle Summe, muss dann aber selbst planen und zahlen.

Das System funktioniert, wenn Sie wissen, wie es funktioniert. Viele Angestellte verstehen nicht, warum sie Vorauszahlungen machen müssen, wenn bereits Lohnsteuer abgezogen wurde. Freiberufler wiederum fragen sich oft, ob sie wirklich jeden Monat Geld beiseitelegen müssen. Hier klären wir beide Szenarien auf — konkret und verständlich.

Zwei Geschäftsmenschen schauen sich Finanzberichte und Steuerdokumente in einem hellen Büro an

Angestellte: Der automatische Abzug

Wenn Sie angestellt sind, zieht Ihr Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (falls relevant) von Ihrem Gehalt ab. Das nennt sich Quellenabzug. Der Arbeitgeber leitet diese Beträge direkt ans Finanzamt weiter. Das ist praktisch — Sie müssen nicht selbst rechnen.

Aber es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie neben Ihrer Hauptbeschäftigung noch andere Einkünfte haben — zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb — müssen Sie möglicherweise Vorauszahlungen machen. Das Finanzamt schätzt dann Ihre Jahressteuerlast und teilt diese in vier Raten ein: März, Juni, September und Dezember. Jede Rate entspricht 25% der geschätzten Jahressteuerlast.

Praktisches Beispiel: Sie verdienen 50.000 Euro als Angestellter. Zusätzlich erhalten Sie 12.000 Euro Mieteinnahmen. Das Finanzamt schätzt Ihre Gesamtsteuer auf etwa 15.000 Euro. Sie zahlen bereits etwa 8.000 Euro durch Lohnsteuerabzug. Die fehlenden 7.000 Euro werden in vier Vorauszahlungen à 1.750 Euro fällig.

Angestellter Mann sitzt am Schreibtisch mit Lohnabrechnung und Steuerunterlagen, konzentriert arbeitend
Freiberufler frau arbeitet an laptop mit steuerkalender und rechnungen auf ihrem schreibtisch

Freiberufler: Die volle Verantwortung

Als Freiberufler oder Selbstständiger erhalten Sie Ihre Einnahmen ohne Steuerabzug. Das bedeutet: Sie bekommen 100% Ihrer Rechnungssumme. Das klingt großartig — ist aber nur die halbe Wahrheit. Sie müssen nämlich selbst planen, wieviel Sie sparen müssen, um Ihre Steuern zu zahlen.

Das Finanzamt erwartet von Ihnen Vorauszahlungen auf Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Diese werden ebenfalls in vier gleichen Raten fällig: März, Juni, September und Dezember. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach Ihrer Steuererklärung des Vorjahres. Wenn Sie in diesem Jahr deutlich mehr verdienen, kann das zur Überraschung führen — das Finanzamt wird Ihre Vorauszahlungen dann im Laufe des Jahres anpassen.

  • Keine automatischen Abzüge
  • Sie zahlen vier Mal pro Jahr Vorauszahlungen
  • Höhe basiert auf Vorjahreseinkommen
  • Anpassungen möglich bei deutlich höherem Einkommen

Die wichtigsten Unterschiede

Ein direkter Vergleich: So unterscheiden sich die beiden Systeme konkret

Aspekt Angestellte Freiberufler
Steuerabzug Monatlich vom Arbeitgeber Keine automatischen Abzüge
Vorauszahlungen Nur bei Nebeneinkommen Immer erforderlich
Zahlungsfristen 15. März, Juni, Sept., Dez. 15. März, Juni, Sept., Dez.
Planung erforderlich Minimal Sehr wichtig
Rückzahlung möglich Bei Steuererklärung Bei Steuererklärung

So planen Sie richtig

Ob Angestellter oder Freiberufler — gute Planung vermeidet böse Überraschungen. Das Finanzamt kennt keine Ausreden. Wenn die Vorauszahlung nicht fällig wird, gibt’s Verzugszinsen. Aktuell beträgt der Zinssatz etwa 6% pro Jahr — das summiert sich schnell.

01

Aktuelle Steuererklärung prüfen

Schauen Sie sich Ihre letzte Steuererklärung an. Die festgesetzte Steuer bestimmt die Höhe Ihrer Vorauszahlungen. Wenn Sie wissen, dass Sie dieses Jahr deutlich mehr verdienen, informieren Sie das Finanzamt.

02

Rücklagen bilden

Legen Sie monatlich Geld beiseite. Eine Faustregel: etwa ein Drittel Ihrer Einnahmen. Das ist konservativ, aber sicher. Besser zu viel sparen als am Stichtag knapp bei Kasse zu sein.

03

Kalender nutzen

Tragen Sie die Zahlungstermine in Ihren Kalender ein: 15. März, 15. Juni, 15. September, 15. Dezember. Überweisen Sie 2-3 Tage früher — Bankfeiertage beachten.

04

Änderungen melden

Falls sich Ihre Einkommenssituation deutlich ändert, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Das kann monatlich oder pro Quartal erfolgen.

Finanzberater zeigt Person einen Steuerkalender und Zahlungsplan auf dem Bildschirm

Das Wichtigste zum Merken

Für Angestellte

Ihre Lohnsteuer wird automatisch abgezogen. Vorauszahlungen sind nur nötig, wenn Sie zusätzliche Einkünfte haben. Überprüfen Sie jährlich Ihre Steuererklärung.

Für Freiberufler

Sie zahlen immer Vorauszahlungen — vier Mal im Jahr. Legen Sie monatlich Rücklagen ein. Nutzen Sie Ihren Steuerkalender und informieren Sie das Finanzamt bei größeren Veränderungen.

Allgemein wichtig

Vorauszahlungen sind keine Wahl — sie sind Pflicht. Verspätete Zahlung führt zu Verzugszinsen. Planung kostet Zeit, spart aber Geld und Stress.

Das deutsche Steuersystem ist streng, aber nicht ungerecht. Es belohnt diejenigen, die es verstehen und respektieren. Ob Angestellter oder Freiberufler — wer seine Verpflichtungen kennt und rechtzeitig handelt, hat weniger Probleme. Nutzen Sie die vier Zahlungstermine pro Jahr als Ankerpunkte für Ihre Finanzplanung. Dann läuft alles wie geschmiert.

Hinweis zur Informationen

Diese Seite dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die hier bereitgestellten Informationen sind allgemein gehalten und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Jede Steuersituation ist individuell unterschiedlich. Für Ihre konkrete Situation konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder einen Finanzberater. Die Angaben basieren auf der aktuellen Rechtslage (Februar 2026), können sich aber ändern. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler oder Unvollständigkeiten.